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Kündigung des Nutzungsvertrages der Schlosskapelle in Pommersfelden

Gegendarstellung von Kirchenverwaltung und Pfarrgemeinderat

Paul Graf von Schönborn-Wiesentheid hat als Vorstand der „Gemeinnützigen Stiftung Schloss
Weissenstein“ den Vertrag über die Nutzung der Schlosskapelle durch die Filialkirchenstiftung
Pommersfelden zum 31. Mai 2015 gekündigt. Dazu ist eine Pressemitteilung ergangen,
die der FT in Auszügen veröffentlicht hat. Zur Klärung des Sachverhaltes ergeht folgende
Gegendarstellung:

Kirchenverwaltung und Pfarrgemeinderat sind demokratisch gewählte Gremien, die verantwortlich
sind für alle pfarrlichen und finanziellen Belange einer Kirchengemeinde und die
diese nach außen selbstbestimmt vertreten. Daher berührt es ihre Aufgaben im Kern, wenn
von Seiten der Schloss-Stiftung durch Schließgebühren neue Betriebskosten eingeführt und
Zugangsmöglichkeiten zu Kirche sowie zu Gemeinde- und Jugendräumen immer weiter eingeschränkt
werden. Ebenso kritisch sehen wir die Behauptung, dass unsere Reinigungskraft
den pflegerischen Unterhalt vernachlässigt habe, wurde sie doch mit mehr Stunden als zuvor
eingestellt und hat außerdem noch eine persönliche Putzeinweisung durch die Verantwortliche
der Schloss-Stiftung erhalten. Dem Wunsch der Schloss-Stiftung aus denkmalpflegerischen
Gründen rußfreie Flüssigwachskerzen für den Altarraum anzuschaffen, sind wir bereitwillig
gefolgt. Dass nun nach nur drei Jahren aus denselben Gründen eine Umstellung auf LED-beleuchtete
Kerzen erforderlich sein soll, erscheint nicht unmittelbar plausibel. Ein von den
Vertretern der Kirchengemeinde verfasster Brief mit Lösungsvorschlägen ist entgegen der
Aussage von Paul Graf von Schönborn, er sei jederzeit kooperationsbereit gewesen, bis heute
unbeantwortet geblieben. Stattdessen hat sich der Graf direkt an das Erzbischöfliche Generalvikariat
gewandt, aber mit keinem Vertreter der Gemeinde jemals das Gespräch gesucht.

Für die Verantwortlichen vor Ort ergibt sich damit der Eindruck, dass die Schloss-Stiftung den
1982 vollzogenen Wandel in eine vertraglich verfasste Kirchengemeinde noch nicht in allen
Facetten vollzogen hat.

Die 1982 gegründete Filialkirchenstiftung Pommersfelden erhob die vom Schlossgeistlichen
der Familie Schönborn seelsorgerisch betreute Gottesdienstgemeinde zu einer Kirchengemeinde
mit einem vom Erzbistum Bamberg bestellten (und damit bezahlten) Pfarrer. Dass
dies im ausdrücklichen Einvernehmen mit dem Vater des heutigen Stiftungsvorstandes, Dr.
Karl Graf von Schönborn, geschah und die gegründete Kirchenstiftung ihre Heimat in der
Schlosskapelle finden sollte, belegt ein Passus im Vertragstext in dem der Gemeinde ausdrücklich
die Schlosskapelle zur „dauerhaften und unentgeltlichen Nutzung für die ortskirchlichen
Zwecke der errichteten Filialkirchenstiftung“ zur Verfügung gestellt wird. Damit hat
die Schlosskapelle eine Bedeutung erlangt, die über die einer reinen Privatkapelle wesentlich
hinausgeht.

Den Gründungsvätern der Filialkirchenstiftung war von Anfang an bewusst, dass zu den
Lebensbedürfnissen der Kirchengemeinde neben der Kapelle für den Gottesdienst auch
Räumlichkeiten für die Gemeindearbeit gehören. Ihre Suche danach ist in den Jahreschroniken der
Kirchengemeinde gut dokumentiert. Als Räumlichkeiten schließlich in der ehemaligen Fasanerie
des Schlosses gefunden wurden, hat die Kirchengemeinde diese bereitwillig auf eigene
Kosten saniert und ausgestattet. Ihre Nutzung ist aber aufgrund der neuen Schließordnung
kaum mehr möglich. Damit sieht sich die Gemeinde eines wichtigen Teils ihres Gefüges
beraubt.

Wie im aktuellen Pfarrbrief ausgeführt, hat die Bevölkerung in den letzten Jahrzehnten erhebliche
Summen in den Erhalt der gräflichen Schlosskapelle investiert. Bei der letzten Sanierung
der Kapelle im Jahr 2000 lag z.B. der Kostenanteil der Schloss-Stiftung lediglich bei 17%,
während der Anteil der öffentlichen Zuschussgeber bei 21,6% und der von kirchlichen Mitteln
sogar bei 61,3% gelegen hat. Ist sich die Schloss-Stiftung eigentlich bewusst, dass eine reine
Privatkapelle derartige Fördergelder niemals erhalten hätte, sondern diese Unterstützung allein
der gemeindekirchlichen Funktion zu verdanken hat?

Die Tatsache, dass die Kirchengemeinde Pommersfelden nur ein Nutzungsrecht für die Kapelle
besitzt ist unbestritten, aber mit der Annahme von Zuschussgeldern hat die Schloss-Stiftung
jetzt auch Verantwortung für die 1982 eingegangene Verpflichtung zu tragen: Die Schlosskapelle
als Gemeindekirche zu öffnen und der Kirchengemeinde in Schloss Weißenstein das
Maß an Freiheit zu gewähren, das ihr erlaubt ihr Gemeindeleben weiter zu entfalten.

Sprechen Sie mit uns, Graf Paul, und stellen Sie sich ihrer Verantwortung! Besitz verpflichtet,
zumal wenn er mit solchen Summen öffentlicher Gelder gefördert wird!

Kirchenverwaltung und Pfarrgemeinderat der Filialkirchenstiftung Pommersfelden

Veröffentlicht in:
Nordbayerische Nachrichten vom 22. März 2015 (online)
Fränkischer Tag, Ausgabe Erlangen-Höchstadt, vom 24. März 2015
Fränkischer Tag, Ausgabe Bamberg, vom 27. März 2015